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Brücken, Kronen, Implantate und Co.: Alles über Zahnersatz

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Brücken, Kronen, Implantate und Co.: Alles über Zahnersatz

Man kann sein ganzes Leben lang fleißig putzen, wie es der Zahnarzt vorschreibt. Man kann Zahnseide benutzen, kann das Zahnfleisch massieren, regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen gehen und immer auf sein Gebiss achtgeben. Dennoch besteht bei jedem Menschen ein hohes Risiko, dass seine eigentlich dauerhaften Zähne, zumindest teilweise, kein ganzes Leben überdauern.
Dann wird es Zeit, sich mit dem Thema Zahnersatz auseinanderzusetzen. Leider ein Thema, das eigentlich ob seiner Wichtigkeit (und vor allem den damit verbundenen Kosten) von vielen Deutschen ebenso sträflich vernachlässigt wird wie das korrekte Putzen der Zähne. Hier informieren wir deshalb umfassend über das große Thema namens Zahnersatz.

1. Der gar nicht so kleine Unterschied

Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz. Bevor wir uns mit Kosten und Co. befassen, sollen zunächst einmal sämtliche Möglichkeiten aufgezeigt werden, die es gibt.

Füllungen

Füllungen kommen immer nur bei einzelnen Zähnen zum Einsatz. Sie sind die Antwort darauf, dass Karies die unangenehme Eigenschaft hat, sich regelrecht in einen Zahn hineinzufressen und ihn dabei immer mehr zu schädigen, bis er schließlich zerstört ist.
Um das zu verhindern, entfernen Zahnärzte das befallene Zahngewebe im Rahmen einer ambulanten Behandlung, bis nur noch gesundes Material verbleibt – wobei in jedem Fall die Zahnhöcker verbleiben müssen, sonst sind andere Zahnersatz-Varianten notwendig. 
Das entstandene Loch wird mit einer Spachtelmasse aufgefüllt. In früheren Zeiten Usus und auch heute noch beliebt, weil günstig, ist dabei Amalgam – eine Quecksilberlegierung. Seit einigen Jahren kommen allerdings auch verstärkt Kunststoffe zum Einsatz. Zahnfüllung Kunststoff

Füllungen, hier in Kunststoff, sind eine schnelle Lösung, die der Zahnarzt meist in einer Sitzung fertigstellt. Allerdings halten sie nicht ewig.

Diese halten dank Weiterentwicklungen der Materialforschung ähnlich lange wie Amalgam, gelten aber als weit weniger toxisch – wenngleich die deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie beides für riskant hält und durchaus richtig konstatiert:

„Es wäre natürlich am besten, wenn durch entsprechende Prophylaxe eine Zahnfüllung unnötig werden würde.“

Inlays

Inlays sind im Prinzip eine Variante der Füllung. Auch sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn noch ein Großteil des Zahnes verbleibt und seine Höcker zumindest noch teilweise erhalten sind. 

Zahn Inlay

Inlays sind erweiterte Füllungen. Haltbarer und vor allem im Dentallabor genau auf den Zahnabdruck maßgefertigt.

Doch wo reguläre Füllungen vor Ort am Patienten durch den Zahnarzt in einem Arbeitsschritt durchgeführt werden, sind Inlays Arbeit für Dentallabore: 

  1. Der kariöse bzw. herausgebrochene Bereich wird vom Dentisten so ausgeschliffen, dass eine regelmäßige Fläche entsteht – etwa eine aus der Zahnmitte herausgeschnittene Scheibe.
  2. In dieser Lücke wird nun mit einer entsprechenden Masse ein Abdruck genommen. Dann wird ein Provisorium eingesetzt.
  3. Der Abdruck wird einem Dentallabor übergeben und dient dort als Vorlage, um ein haargenau passendes Inlay anzufertigen. Häufig geschieht dies mit keramischen Materialien aber nach wie vor auch mit Gold sowie Komposit-Stoffen, etwa einer Mischung aus Acryl und Quarz.
  4. Das fertige Inlay wird beim Zahnarzt auf Passgenauigkeit überprüft. Falls alles stimmt, werden Zahn und Inlay zunächst mit Phosphorsäure oberflächlich geätzt, um die künftigen Klebeflächen anzurauen. Dann wird beides mit einem unter UV-Licht aushärtenden Kleber verbunden.

Diese Lösung ist meistens langlebiger als reguläre Füllungen, aber auch um einiges kostenintensiver.

Kronen

Kronen werden immer dann verwendet, wenn ein Zahn schon weitergehend geschädigt ist und es nicht mehr nur eine kleine Lücke zu füllen gilt. 
Das kann natürlich durch Karies verursacht werden. Ebenso sind aber auch lebenslange nächtliche Zähneknirscher Kandidaten für diese Behandlung, weil beim Knirschen die Zahnhöcker primär betroffen sind. Zum Einsatz kommen Kronen auch nach Unfällen – etwa, weil durch einen Sturz ein Teil des Zahns abgebrochen ist. 

Zahnkrone

Für die Krone wird der verbliebene Zahn zu einem kleinen Haltestumpf abgefräst. Darauf wird die Krone, hier eine Vollkrone, festgeklebt.

Dabei unterscheiden sich je nach Umfang Teil-, Dreiviertel- und Vollkronen. Sie alle erfordern schon langwierigere Eingriffe:

  1. Der Zahnarzt schleift zunächst die beschädigte Stelle ab. Ist nur ein Teil des Zahns abgebrochen, wird nur geglättet. Ist allerdings die gesamte natürliche Krone beschädigt bzw. der Zahn abgestorben, kann das Schleifen auch so weit gehen, dass nur noch ein Stumpf verbleibt
  2. Zur somit entstandenen Fläche wird ein Abdruck erstellt. Der Patient bekommt darauf eine provisorische Krone gesetzt, die festgeklebt wird.
  3. Der Abdruck dient dem Dentaltechniker als Grundlage, um ein möglichst natürlich wirkendes Modell der Krone zu erstellen. Dies besteht aus edlen (Gold) oder einfachen (Kobalt-Chrom-Legierungen) Metallen, teils mit Keramik verblendet, um einen Farbangleich zu den restlichen Zähnen zu erzielen. Auch Kunststoff wird dafür eingesetzt.
  4. Die Krone wird je nach Art und Umfang entweder durch einen Dauer-Zement eingeklebt oder durch in den Restzahn eingesetzte Stifte zusätzlich fixiert.

Durch ihren Aufbau und die Befestigung unterscheiden sich Kronen dabei in ihrer Langlebigkeit kaum von echten Zähnen und verbleiben oft lebenslang im Mund. 

Brücken

Brücken sind die nächsthöhere Stufe, wenn ein Zahn (oder mehrere Zähne) nicht mehr zu retten ist. 
Grundlage ist, dass zwischen gesunden Zähnen eine mehr oder weniger große Lücke klafft, die gefüllt werden soll – daher auch der Begriff Brücke, weil dieser Zahnersatz wie eine Brücke wirkt. 

Zahnbrücke

Bei einer normalen, festen Brücke werden die beiden eigentlich gesunden Zähne abgefräst, um zum „Brückenpfeiler“ zu werden.

Dabei gibt es zwei Vorgehensweisen:

  • Die feste Brücke
  • Die herausnehmbare Brücke (mehr dazu im Kapitel „Herausnehmbare Prothesen“)

In jedem Fall beginnt eine Behandlung immer damit, dass der betroffene Zahn vollständig entfernt wird. Dann werden die Nachbarzähne, ganz ähnlich wie bei einer Krone, so geschliffen, dass sie zum „Brückenträger“ werden.

Es folgt die Herstellung der Brücke. Bei einem einzelnen fehlenden Zahn kann man sich diese wie drei zusammenhängenden Zähne vorstellen:

  • Die vordere Krone, welche auf dem gesunden Zahnstumpf sitzt
  • Das Brückenglied als vollständiger Ersatz für den entfernten Zahn
  • Die hintere Krone, welche auf dem gesunden Zahnstumpf sitzt

Das alles ergibt ein einzelnes, festes Element, abermals aus Metall und ist (meist nur im sichtbaren Bereich) durch Keramik verblendet. 

Dabei kann die Brücke auch so weit gehen, dass sie ungleich größere Lücken füllt.  Dann ist allerdings das Einsetzen künstlicher Haltepunkte in den Kiefer notwendig. An diesem Punkt überschneiden sich Brücken bereits mit dem nächsten Ersatz:

Implantate

Implantate sind die Luxusausführung des Zahnersatzes. Sehr aufwändig, aber optisch und haptisch nicht vom Original zu unterscheiden. 
Auch dabei fehlt mindestens ein Zahn komplett. Allerdings muss sich der Zahnersatz nicht auf vorhandene, gesunde Zähne stützen. Er wird, ganz ähnlich wie ein gesunder Zahn, im Kiefer verankert. 

Schraubimplantat

Implantate, hier ein Schraubimplantat, sitzen auf einer fest mit dem Kieferknochen verbundenen Basis und sind daher stabil wie das Original.

Allerdings sind Implantate genau dadurch auch sehr umfangreiche chirurgische Eingriffe. Bei anderweitig gesunden Menschen, bei denen es im Kiefer keine Probleme durch Knochenschwund oder Ähnliches gibt, sieht die Vorgehensweise für die Behandlung folgendermaßen aus:

  1. Etwaige Reste des Zahns bzw. der Zähne werden entfernt.
  2. In eine Bohrung in den Kieferknochen wird das Schrauben-Implantat, bestehend aus Titan, gesetzt – ein buchstäblich in den Knochen geschraubter Anker.
  3. Auf das Implantat kommt schließlich eine nach den bereits erklärten Methoden hergestellte Brücke bzw. Vollkrone.

Eine solche Arbeit ist in jedem Fall langwierig, wird teils unter Vollnarkose durchgeführt und erfordert oftmals eine mehrere Monate dauernde Behandlung in mehreren Einzelschritten.

Dafür bekommen aber selbst Menschen, bei denen Zähne großflächig fehlen, einen in Handhabung (Stichwort Reinigung) und optischer Anmutung perfekten Zahnersatz, der sich vom Original nach der Abheilungsphase praktisch nicht mehr unterscheidet.

Herausnehmbare Prothesen

Die bisherigen Formen von Zahnersatz einte, dass sie alle dauerhaft im Mund verbleiben. Das ist allerdings nicht immer machbar – und sei es nur von der finanziellen Seite her.
An diesem Punkt kommen herausnehmbare Prothesen zum Einsatz. Meistens werden sie erst dann angewendet, wenn es sich um mehrere, benachbarte Zähne handelt, die ersetzt werden müssen. 

Klammerprothese

Die Modellguss- oder Klammerprothese hält sich an vorhandenen Restzahnbeständen fest.

Auch hierbei wird im Dentallabor eine in Optik und Anmutung natürlich wirkende Reihe von Zähnen auf einem Metall-Grundgestell mit Keramik- oder Kunststoffüberzug hergestellt. Allerdings sitzen diese auf einer Unterkonstruktion. Wie diese im Mund temporär fixiert wird, unterscheidet sich von der Bauweise:

  • Die Modellgussprothese besteht aus einer Kobalt-Chrom-Legierung. Diese ist aus einem Stück gegossen und so geformt, dass sie sich einerseits auf vorhandene (ungeschliffene) Zähne stützt, andererseits von innen gegen das Zahnfleisch
  • Die Geschiebeprothese besteht ebenfalls aus einem Grundgerüst. Allerdings sind die Zähne mit künstlichem Zahnfleisch verkleidet. Diese Prothese stützt sich nicht normal auf Zähne, sondern wird, etwa über eine Druckknopfverbindung, am sogenannten Geschiebe befestigt – dieses wird, ähnlich wie bei einer Krone, mit einem Pfeilerzahn fest verbunden, der Rest bleibt herausnehmbar
  • Die Teleskopbrücke funktioniert ähnlich wie eine normale Brücke. Sie sitzt jedoch nicht auf zwei gesunden Zähnen, sondern auf Teleskopkronen, die in die Zähne gesetzt werden.
  • Die Vollprothese kommt nur dann zum Einsatz, wenn keinerlei Möglichkeiten der Befestigung mehr gegeben sind. Daher sind hier meist auch sämtliche Zähne eines Kiefers nachgebildet. Auch hier kommt künstliches Zahnfleisch zum Einsatz, die Prothesen werden dann mit Haftcreme täglich neu befestigt.

Der größte Vorteil aller herausnehmbaren Prothesen ist, dass sie nach dem etwaigen Entfernen von Rest-Zähnen keinerlei chirurgische Eingriffe mehr notwendig machen. 

Viele Träger empfinden es auch als Erleichterung, die Zähne zum Reinigen komplett aus dem Mund nehmen zu können.  
Allerdings wird dies durch teils erhebliche Nachteile im Alltag erkauft. Das „Mundgefühl“ ist nicht natürlich, allerdings gewöhnt man sich recht schnell daran. Bei starken Belastungen kann sich die Prothese lösen, ja sogar herausfallen (Niesen, Husten, heftiges Lachen).
Häufig sind auch nachträgliche Anpassungsarbeiten vonnöten, um Druckgefühle zu mindern oder Probleme durch Scheuern am Zahnfleisch zu reduzieren.

2. Eine Finanzfrage

Zahnersatz ist in jedem Fall eine Angelegenheit, die (wie jeder medizinische Eingriff) mit hohen Kosten verbunden ist. Allerdings unterscheidet sich das Gebiss, was die Kostenübernahme anbelangt, erheblich von fast allen anderen Krankheiten.

Kasse bedeutet Regelversorgung

Dazu wollen wir zunächst einmal feststellen, was die Krankenkasse normal bezahlt. Dabei wird der Dentist zunächst seinen Befund festhalten. 
Dieser wird anschließend mit der sogenannten Festzuschuss-Tabelle abgeglichen. Sie enthält eine ganze Reihe typischer Befunde sowie den Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zum jeweiligen Befund dazuzahlen – den sogenannten Festzuschuss. Er wird jedes Jahr neu ausgerechnet. Jeder Befund hat seinen eigenen Festzuschuss. Wie hoch dieser liegt, bzw. wie hoch der Eigenanteil des Patienten ist, hängt davon ab, wie vorbildlich man zuvor war:

  • Der Grundlagen-Festzuschuss beträgt 50 Prozent der für die jeweilige Standardbehandlung notwendigen Summe.
  • Mit einem über fünf Jahre lückenlos gefüllten Bonusheft steigt der Festzuschuss auf 60 Prozent.
  • Wurde das Bonusheft zehn Jahre lang geführt, liegt der Festzuschuss bei 65 Prozent.

Danach ist allerdings Schluss. Das bedeutet, selbst im optimalsten Fall bleibt man als Patient auf 35 Prozent der Kosten sitzen. 

Langfristig kann man deshalb nur dazu raten, sich mit dem Thema Zahnzusatzversicherung (siehe nächstes Kapitel) zu befassen. Sollte eine Zahnbehandlung jedoch aus heiterem Himmel notwendig werden, ist ein Kleinkredit die oft einzige Lösung, weil der Eigenanteil selbst für relativ kleinen Zahnersatz leicht vierstellig werden kann.

Praxisbeispiel: Es ist eine Brücke aus Keramik für einen einzelnen Zahn notwendig. Bei der liegt der Eigenanteil je nach Lage des Labors (Deutschland oder Ausland) um 1.000 Euro; oft sind einige hundert Euro mehr fällig. Bei komplexeren Zahnprothesen können diese Summen erheblich höher sein.

Um bei einer Finanzierung das Passende zu finden und unnötige Kosten zu sparen ist es notwendig, wirklich sorgfältig die Angebote zu vergleichen – teilweise bieten einige Institute spezielle Kredite für Zahnbehandlungen an, die günstiger sein können als reguläre Tarife der Hausbank. 

Der einzige andere Weg, der allerdings nicht jedem offensteht, ist eine Befreiung über eine finanzielle Härtefallregelung. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür streng und an monatliche Brutto-Einkommensgrenzen gekoppelt (Zahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung für 2019)

Alleinlebende: 1246,00€
Ein Angehöriger im Haushalt 1713,25€
Zwei Angehörige 2024,75€
Drei Angehörige 2336,25€

 

 

Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze um weitere 311,50 Euro. Ferner fallen generell auch Grundsicherungsempfänger, Bafög-Empfänger sowie weitere Leistungsbezieher unter diesen Mantel. 

Gleichsam existiert auch eine gleitende Härtefallregelung, die für Menschen, die knapp über der Einkommensgrenze liegen, die eine prozentual abhängige Bezuschussung zusätzlich zum Regelbedarf ermöglichen.

Im Zweifelsfall gilt immer:

Befund abwarten, sofort die Krankenkasse konsultieren, Nachweise einreichen

Übrigens bleibt das System der Regelversorgung auch dann bestehen, wenn man sich für weitere Maßnahmen entscheidet. 

Dabei gibt es zwei Prinzipien:

  • Die gleichartige Versorgung (GV) bedeutet, dass man die durch die Festzuschuss-Tabelle vorgegebene Standard-Behandlung durchführen lässt, aber noch ein „Upgrade“ dazu bucht – etwa hochwertige Materialien oder Verblendungen
  • Die andersartige Versorgung (AV) bedeutet, dass man eine gänzlich andere Leistung durchführen lässt. Würde die Kasse beispielsweise für eine Lücke eine Brücke fordern, man sich aber ein Implantat einsetzen lassen, wäre das der Fall.

Auch in diesem Fall bleiben die Festzuschüsse für die ursprüngliche Behandlung bestehen. Bei der GV werden dann die Zusatzkosten nach der privaten Gebührenordnung berechnet, bei der AV die gesamte Behandlung – in jedem Fall zahlt die GKV aber ihren Festzuschuss.

Edelmetall Verblendung

Zur Kassenleistung gehören in der Regel keine Edelmetalle. Auch Verblendungen werden nur innerhalb sogenannter Verblendgrenzen im Mund-Frontbereich übernommen.

 

Versicherungen tun Not

Es ist klar, dass Zahnersatz nicht nur durch Vernachlässigung entstehen kann. Jeder von uns kann unglücklich stolpern und sich dabei Zähne ausschlagen. 
Dagegen schützen Zahnzusatzversicherungen. Meist kosten sie nur ein- bis zweistellige Beträge. Allerdings ist es auch bei ihnen geboten, sehr sorgfältig zu vergleichen; die Leistungen unterscheiden sich teils dramatisch voneinander:

„Beispielsweise kommt das Wort „Implantat“ heutzutage in fast jedem Vertrag vor. Das heißt jedoch nicht, dass alle Tarife hier umfangreiche Leistungen vorsehen. Im Gegenteil: Gerade bei dieser sehr teuren Versorgung sehen viele Verträge Einschränkungen vor. Einige beschränken die Anzahl der Implantate, die sie pro Jahr finanzieren. Andere beteiligen sich nicht an den Kosten, wenn zuerst ein Knochenaufbau notwendig ist, bevor das Implantat in den Kiefer eingesetzt werden kann. Erst in der Detailbeschreibung erfahren Kunden, was ihnen wirklich zusteht“

So formuliert es die Stiftung Warentest. Übrigens sollte man das Thema auch nicht auf die lange Bank schieben: Sehr viele Versicherungen haben eine Sperrfrist zwischen dem Abschluss und der ersten Behandlung, die von ihr mitgetragen wird – und die beträgt oftmals mehr als ein halbes Jahr. 

Sonderfall Fremdveschulden

Nicht in jedem Fall trifft einen selbst die Schuld, obwohl es das eigene Gebiss erwischt hat. Vom Autounfall bis zum Stolpern in dichtem Gedränge gibt es viele Gelegenheiten, in denen das Gebiss durch das Verschulden anderer Schäden davontragen kann.

Hier stellt sich die Frage: Wie sieht es mit der Kostenübernahme in diesem Fall aus?

  • War es schlicht ein Unfall (Beispiel: Mensch stolpert auf der Treppe und reißt eine andere Person mit), wird die Haftpflicht des Verursachers einspringen. Für den Geschädigten selbst entstehen dann keine Kosten, allerdings werden nur Grundleistungen gezahlt.
  • War es Fahrlässigkeit (Beispiel: Radfahrer kommt ungebremst aus einer Einfahrt und kollidiert auf dem Bürgersteig mit einer Person) wird die Haftpflicht ebenfalls einspringen, wahrscheinlich aber den Verursacher in Regress nehmen.
  • War es eine Straftat (Beispiel: Fausthieb während einer Kneipenschlägerei) wird die Sache ohnehin ans Gericht gehen und damit höchstwahrscheinlich auch Schmerzensgelder beinhalten. Auch in diesem Fall entstehen dem Geschädigten keine Kosten für die Behandlung, ggf. werden auch kosmetische Zusatzbehandlungen übernommen.

Solange einen selbst keine Schuld trifft, wird man nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Zum wirklichen Problem werden jedoch vor allem Spätfolgen, die aufwendigere Behandlungen notwendig machen. Hier landen sehr viele Fälle vor Gericht, müssen Betroffene häufig in Vorleistung gehen und lange warten.

 

 

Quellen:
Colgate
Zahnarztportal
Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie
Dentalwissen
Dentolo
Arbeitskreis Implantate
Dr. Dr. Bijan Zahedi 
Kostenfalle Zahn / Verbraucherzentrale
FinanceScout24
Kassenzahnärztliche Vereinigung Brandenburg
Stiftung Warentest

 

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