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Hautkrebsprophylaxe für Kinder

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Schutz vor UV-Strahlung in der Kindheit beugt Hautkrebs vor.

Immer mehr junge Menschen erkranken an Hautkrebs. Experten machen für diese Entwicklung erlittene UV-Schäden während der Kindheit verantwortlich und plädieren für mehr Engagement bei der Hautkrebsprophylaxe.

Jährlich erhalten 251.000 Deutsche die Diagnose Hautkrebs, darunter immer mehr Kinder und Jugendliche. Bei Frauen zwischen 20 und 29 Jahren ist das so genannte schwarze Melanom sogar die häufigste Krebsart. Als Auslöser wirkt die im Sonnenlicht und der Solarienstrahlung enthaltene UV-Strahlung. „In der Kindheit und Jugend erworbene UV-Schäden der Haut sind ganz maßgeblich für das spätere Entstehen von Hautkrebs verantwortlich“, warnt Prof. Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP).

Engagement der Experten

Kinderärzte sprechen sich für zusätzliche U-Untersuchungen aus. Hier sollen die Kinder auf mögliche UV-Schäden untersucht werden und die Eltern Ratschläge zum Sonnen- und UV-Schutz erhalten. Auch der ADP und die Deutsche Krebshilfe arbeiten dafür, dass der Sonnenschutz bereits in der Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen zur Selbstverständlichkeit wird. In ihr vielseitiges Engagement beziehen sie Eltern, Erzieher und Lehrer mit ein. Zu einer ihrer Projekte zählt die Errichtung von Sonnensegeln in Schulhöfen, Spielplätzen und Kindergartenaußenanlagen.

Hautkrebsprophylaxe in der Familie

Eltern leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Hautkrebs, wenn sie ihren Nachwuchs konsequent von UV-Strahlung fernhalten. Babies und Kleinkinder unter einem Jahr dürfen grundsätzlich nicht der direkten Sonne ausgesetzt sein. Auch ältere Kinder halten sich zwischen 11 und 16 Uhr zur Zeit der stärksten Sonneneinstrahlung am besten im Schatten auf. Geht es in die Sonne, bieten dichtgewebte T-Shirts, Hemden und Hosen einen verlässlichen Schutz. Mit zum Sommeroutfit gehören ein den Nacken bedeckender Sonnenhut, bis zum Fußrücken reichende Schuhe und eine Sonnenbrille nach DIN E 836 oder mit dem Standard „UV-400“. Ungeschützte Körperstellen sind alle zwei Stunden beziehungsweise nach dem Baden mit einer Sonnencreme einzucremen. Kindgerechte Präparate tragen mindestens den Lichtschutzfaktor 30, sind wasserfest, parfümfrei und mineralisch.

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